Wenn Sie Ihr erworbenes Gerät reklamieren und es zu einem Austausch kommt, übernehmen wir die Kosten für eine erneute Inbetriebnahme, sofern ein klarer Sachmangel vorliegt.
Ferne muss eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:
- Die Erstinbetriebnahme muss über GastroHero erworben worden sein.
- Es kann ein eindeutiger Nachweis einer fachgerechten Erstinbetriebnahme erbracht werden.
Wenn kein klarer Sachmangel vorliegt und Sie auch keine fachgerechte Inbetriebnahme nachweisen können, kümmern wir uns natürlich trotzdem um eine erneute, fachgerechte Inbetriebnahme Ihres Gerätes. Dann werden die Kosten jedoch von Ihnen getragen. Hier kommen Sie zu unserem bundesweiten Technikernetzwerk.