Voraussetzungen und Unterschiede
Leasing und Mietkauf können für Sie unter Umständen eine passendere Alternative zu herkömmlichen Zahlungsmethoden sein.
Sie erlauben es Ihnen neue Produkte anzuschaffen, ohne dabei größeres Kapital zu binden. Gleichzeitig haben Sie durch die monatlichen Ratenzahlungen eine klare Kalkulationsbasis, sodass Sie maximal flexibel bleiben und Ihre Liquidität wahren.
Beide Zahlungsmethoden bieten wir Ihnen mithilfe unseres Partners, der Albis Leasing AG an. Nachfolgend finden Sie einen Link zu der Homepage von Albis Leasing, wo Sie bei Wunsch näheres zu dem Unternehmen in Erfahrung bringen können. Da die finanzielle Abwicklung durch den o.g. Partner erfolgt, müssen dafür gewisse Grundvoraussetzungen Ihrerseits erfüllt sein:
- Leasing und Mietkauf sind ausschließlich für Gewerbetreibende verfügbar.
- Der Einkaufswert nach Abzug sämtlicher Rabatte oder Gutscheine muss mindestens 1000,00 € netto betragen.
- Ihr Gewerbe muss seit mindestens 12 Monaten bestehen, oder Sie müssen als Neugründer Ihre Liquidität nachweisen können.
- Dienstleistungen (z.B. Montage) oder Verbrauchsmaterial (z.B. Reinigungsmittel) dürfen nicht Teil des Vertrags sein.
- Falls eine Aufenthaltsgenehmigung des Leasingnehmers vorliegt, muss diese länger gültig sein, als die Laufzeit des möglichen Leasing-/Mietkaufvertrags.
Außerdem gibt es einige Unterschiede zwischen Leasing und Mietkauf. Nachfolgend finden Sie diese in einer Tabelle gegenübergestellt:
Mietkauf | Leasing |
Bei der Mietkauf-Vertragsvariante gibt es Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Laufzeiten und Raten. | Bei der Leasing-Vertragsvariante erwirtschaftet sich das Leasingjobjekt seine Rate selbst. |
Die Laufzeiten liegen zwischen 12 und 60 Monaten, jedoch sind kürzere oder längere Laufzeiten möglich. | Die Laufzeiten liegen hier bei 30 und 60 Monaten. |
Der Mietkäufer ist nach Zahlung der letzten Rate automatischer Eigentümer der Ware. | Der Leasingnehmer kann am Ende der Vertragszeit die Objekte zu 7% übernehmen. (Vorausgesetzt es gab keine Zahlungsstörungen während der Vertragslaufzeit) |
Die Leasingraten sind steuerlich absetzbar. |
Ablauf
Leasing und Mietkauf können Sie aktuell nicht über unseren Onlineshop in Auftrag geben. Setzen Sie sich dazu bitte telefonisch mit uns in Verbindung, oder schreiben Sie uns eine E-Mail an die info@gastro-hero.de. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein entsprechendes Angebot für Sie anzufertigen. Folgende Daten sollten Sie bei einer schriftlichen Anfrage angeben:
- Den Namen und Anschrift Ihres Unternehmens
- Ihren vollständigen Namen bzw. den Namen des zuständigen Geschäftsführers/Inhabers
- Alle Produkte, die Sie über Leasing oder Mietkauf erhalten möchten
- Die gewünschte Laufzeit des Vertrages
Alternativ finden Sie hier, oder unter diesem Beitrag das Datenblatt für Leasinganfragen zum Download bereit, welches uns seitens des Leasingpartners zur Verfügung gestellt wurde.
Damit wenden wir uns dann an die Albis Leasing AG und fragen das Leasing bzw. den Mietkauf für Sie an.
Sofern unser Partner dem Antrag einwilligt, erhalten Sie unmittelbar von Albis die notwendigen Vertragsunterlagen, die Sie dann vollständig ausgefüllt an die in den Unterlagen genannte E-Mail Adresse (online-support@albis-leasing.de) senden müssen.
Sobald die Daten von dem Leasingpartner geprüft und genehmigt worden sind, erhalten wir eine entsprechende Lieferfreigabe und versenden die bestellten Produkte an Sie. In diesem Zuge erhalten Sie von uns eine entsprechende Auftragsbestätigung, bei der die Albis Leasing AG als Rechnungsempfänger und Sie als Lieferempfänger angegeben sind.
Sobald Sie die Ware erhalten, gilt es die Übernahme zu bestätigen. Dazu erhalten Sie seitens Albis entsprechende Dokumente, die Sie schnellstmöglich an die o.g. E-Mail Adresse von Albis senden müssen.
Sonstiges
Des Weiteren möchten wir Ihnen einige Besonderheiten eines Leasing-/Mietkaufvertrags erläutern, die oft zur Verwirrung führen.
- Sowohl bei Leasing als auch bei Mietkauf ist die Nutzung unseres Rückgabeservices ausgeschlossen. Sie sollten daher sich genau beraten lassen, damit Sie die Produkte von uns erhalten, die auch 100% zu Ihrem Projekt passen.
- Im Falle eines Transportschadens, auch bei nur kleinen oberflächlichen Beschädigungen, können wir Ihnen nicht, wie sonst üblich, mit einer Gutschrift entgegenkommen, da Sie nicht der Rechnungsempfänger sind. Grundsätzlich ist eine Gutschrift von unserer Seite möglich, diese erfolgt jedoch an die Albis Leasing AG, die sie dann in Form einer kleinen Ratenminderung an Sie weiterleiten. Um den Vertrag jedoch abzuschließen ist es notwendig, dass Sie eine Übernahmebestätigung an Albis senden, in der Sie bestätigen, dass die Ware unversehrt ist. Es ist daher meist empfehlenswert stattdessen einen Austausch anzustoßen, was jedoch für Sie mit Wartezeiten und unnötigem Aufwand verbunden ist.