Um Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen zu können, benötigen wir im Falle einer Reklamation einen entsprechenden Servicebericht von einem qualifizierten Techniker. Auch wird ein Nachweis für die fachgerechte Inbetriebnahme des Geräts unter Umständen benötigt.
Ob ein Gerät durch einen Techniker in Betrieb genommen werden muss, können Sie den Hinweisen auf der Produktseite unseres Shops entnehmen. Als Faustregel können Sie aber die nachfolgenden Punkte nutzen:
- Elektrogeräte, die ohne Stecker ausgeliefert wurden, müssen von einem Fachmann installiert werden.
- Spültechnik-Geräte müssen von einem Fachmann installiert und in Betrieb genommen werden.
- Gasgeräte müssen von einem Gastechniker angeschlossen und in Betrieb genommen werden.
- Kühlgeräte müssen von einem Kälte-/Klimatechniker in Betrieb genommen werden.
Falls uns diese Dokumente nicht vorgelegt werden, können wir die Kosten eines Technikereinsatzes meist nicht übernehmen.
Ein Techniker hat solche Formulare in der Regel bei dem Einsatz dabei, sollten sie Ihm jedoch ausnahmsweise nicht vorliegen, können Sie sie gern hier herunterladen und ausdrucken.